Aktuell: Stimmzählung der KV-Wahl
B e k a n n t g a b e
Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt worden:
Wahlbezirk St. Johannis Aurich- Sandhorst
1. Kerstin Tschöke
2. Wilhelm Ippen-de Buhr
3. Johann Thaden
4. Gerhold Heinze
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand St. Johannis Sandhorst, An der Johanniskirche 4, 26603 Aurich
einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Aurich- Sandhorst, den 13. März 2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)